Website für Finanzdienstleister.de

Stand: 25. August 2026

Wer wir sind — und warum ausgerechnet ein Finanzdienstleister Websites baut

Die Finanzmacher GmbH aus Karlsruhe. Wir vermitteln selbst Versicherungen und Finanzprodukte, wir haben dieselbe Erlaubnispflicht wie du, und wir haben die letzten Monate damit verbracht, Websites für Leute aus unserer eigenen Branche zu bauen.

Angefangen hat das nicht mit einer Geschäftsidee, sondern mit Ärger.

Das Team der Finanzmacher, gemeinsam vor einer Fensterfront

Herkunft

Warum baut ein Finanzdienstleister Websites?

Weil wir uns zweimal selbst eine bauen ließen und danach vor demselben Problem saßen: Die Seite stand, aber die Texte kamen nicht.

Es wurden ein paar Websites designt, aber nie zum Abschluss gebracht — die haben sich immer nur halb fertig angefühlt. Wir haben die Texte selbst geliefert, saßen Stunden an Korrekturen und an Sachen, die wir uns anders vorgestellt hatten. Bei uns war es zwei- bis fünftausend Euro für drei, vier Seiten. Das ist unsere eigene Rechnung, kein Marktpreis. Aber es ist die Rechnung, die uns geärgert hat.

Der ganze Vergleich: selbst bauen oder bauen lassen

Danach haben wir angefangen, uns selbst mit der Technik dahinter zu beschäftigen. Nicht nebenbei — seit Monaten geht ein erheblicher Teil unserer Arbeitswoche dafür drauf. Irgendwann stand die Frage im Raum, warum wir das nur für uns machen.

Was musst du selbst beisteuern?

Zwanzig bis dreißig Minuten Interview. Danach lieferst du nichts mehr.

  • Kein Text, den du abends noch schreibst.
  • Keine Bildersuche.
  • Keine Liste mit Stichpunkten, aus der jemand anderes etwas basteln soll, das dann nicht klingt wie du.

Wir stellen die Fragen, wir schreiben die Texte, wir bauen die Seite. Genau das ist die Stelle, an der wir selbst hängen geblieben sind — deshalb ist sie bei uns nicht dein Job.

Pflichtangaben

Woher wisst ihr, was auf eine Maklerseite gehört?

Aus dem eigenen Betrieb. Wir unterliegen denselben Pflichten wie du und stolpern über dieselben Stellen.

Drei Beispiele, damit du nicht auf unser Wort angewiesen bist:

Such auf deiner eigenen Seite nach „OS-Plattform“ oder nach einem Link auf ec.europa.eu/consumers/odr. Findest du ihn, verweist er ins Leere: Die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung ist seit dem 20.07.2025 abgeschaltet, die zugrunde liegende Verordnung aufgehoben.

Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über Online-Streitbeilegung; Plattform abgeschaltet zum 20.07.2025, Verordnung aufgehoben.

Zweitens die Erstinformation. Sie als PDF in den Fußbereich zu hängen, erfüllt § 15 VersVermV nicht ohne Weiteres — § 16 VersVermV lässt den Weg über eine Website nur zu, wenn der Zugang personalisiert ist oder vier Bedingungen zusammen vorliegen, darunter die Zustimmung des Versicherungsnehmers. Und die bekannte Zwei-Klick-Regel des BGH (Az. I ZR 228/03), die dabei oft zitiert wird, betrifft das Impressum, nicht die Erstinformation.

§§ 15 und 16 VersVermV · BGH, Az. I ZR 228/03.

Drittens ein einzelnes Wort. Das OLG Dresden hat am 28.10.2025 (14 U 1740/24) und das OLG Köln am 11.03.2026 (6 U 63/25) entschieden, dass ein Makler, der Courtage bezieht, sich und seine Beratung nicht als „unabhängig“ bezeichnen darf; ein bloßer Provisionshinweis genügt dem OLG Köln nicht. Ein höchstrichterliches Urteil gibt es dazu noch nicht. Wir schreiben dieses Wort deshalb in keinen Text, den wir für dich bauen. Ob und wie das deine bestehende Seite betrifft, sagt dir dein Anwalt — wir sind keine Rechtsberatung und geben keine.

OLG Dresden, 28.10.2025, 14 U 1740/24 · OLG Köln, 11.03.2026, 6 U 63/25.

Die Frage, die du damit jedem Anbieter stellen kannst, uns eingeschlossen

Wisst ihr, was § 34d GewO für mein Impressum und meine Erstinformation bedeutet — ohne dass ich es euch erkläre?

Bauen wir barrierefrei?

Wir bauen sie ein, wir bescheinigen sie nicht.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zählt in § 1 Abs. 3 eine abschließende Liste von Dienstleistungen auf; Versicherung als solche steht dort nicht — so ausdrücklich die Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Dazu kommt die Ausnahme für Kleinstunternehmen unter zehn Beschäftigten. Trotzdem bauen wir deine Seite so, dass sie sich mit Tastatur und Vorlesehilfe bedienen lässt, weil das die Seite für alle besser macht.

§ 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 3 BFSG; Auslegung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Stand 2026.

Was wir nicht tun

Dir bestätigen, dass du damit einer Pflicht genügst. Das kann niemand, der eine Website baut.

Wer steckt dahinter?

Die Gesellschafter der Finanzmacher GmbH und zwei Leute aus dem Team, die jeden Tag an diesen Seiten arbeiten.

Aus dem Team sind das Jessi und Marco.

  • Philipp
  • Sven
  • Jessi
  • Marco

Die Finanzmacher GmbH · Tullastraße 58, 76131 Karlsruhe · Geschäftsführer Philipp Spaeth · HRB 749670, Amtsgericht Mannheim.

Ablauf

Wie fange ich an, wenn ich euch nicht kenne?

Mit einer Anfrage — die kostet nichts. Der volle Ausbau kostet 6.060 Euro netto; davon werden 500 Euro fällig, sobald wir zusagen.

6.060 € kostet der volle Ausbau, netto.
500 € werden mit unserer Zusage fällig.

Preise netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stand: 25. August 2026.

  1. Du fragst an, wir sagen zu

    Dann beginnen wir sofort mit der Recherche — wir fangen vor dem Gespräch an.

  2. Das Interview

    Zwanzig bis dreißig Minuten.

  3. Die erste Ansicht

    Zwei Wochen später steht die erste Ansicht deiner Seite im Netz.

  4. Bis zu drei Änderungsrunden

    Eine ist immer dabei, zwei weitere nimmst du als Baustein dazu. Was wir falsch gemacht haben, zählt nicht dagegen — das bauen wir kostenlos um, bis es stimmt.

  5. Livegang

    Der Restbetrag wird fällig, wenn die Seite live geht.

Was passiert, wenn ihr die zwei Wochen nicht einhaltet?

Halten wir die zwei Wochen nicht ein, bekommst du zehn Prozent Nachlass auf den Kaufpreis; Fehlerbehebung und Änderungswünsche laufen außerhalb dieser Frist.

Was kostet die Seite danach im Monat?

Die ersten 24 Monate nichts — Hosting und Domain sind geschenkt. Danach zehn Euro im Monat; für dreißig Euro kümmern wir uns zusätzlich um Fehler und kleine Änderungen wie eine neue Adresse. Vertriebspartner zahlen dauerhaft nichts.

6.060 Euro netto für den vollen Ausbau.

Bezahlt wird in zwei Schritten, der größere bei Livegang. Die Beträge stehen in unserer Zusage — und vorher schon im Rechner. Du willst vorher sehen, wie wir arbeiten: Prüf es an dieser Seite nach — sie ist nach denselben Regeln gebaut, die wir dir verkaufen.